Kulturbörse Freiburg 2017 – gedu auf Stand 2.8.27

Die Internationale Fachmesse für Bühnenproduktionen, Musik und Events wird auch im 29. Jahr ihres Bestehens alles bieten, was Besucherinnen, Besucher und Teilnehmer von diesem großen Branchentreffen erwarten: Zahlreiche Live-Auftritte (Kurz-Auftritte und ganze Produktionen) mit Künstlern aus 25 Ländern, zwei ausgebuchte Messehalle mit nahezu 400 Ausstellern und ein umfangreiches Rahmenprogramm.
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Künstler & Event-Service-Katalog 2016

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In beliebter und traditioneller Ausführung präsentiert sich der neue Künstler-Katalog 2016. Mit einem erweiterten redaktionellen Teil, ein unerlässliches Nachschlagewerk für das Showbusiness. Ein Katalog, voll mit Ideen und Anregungen und natürlich direkten Kontaktadressen von Künstlern und Serviceanbietern.

Er wird von vielen etablierten Entscheidungsträgern genutzt (Agenturen, Eventmanager, Firmen, Messe- und Kongressveranstalter, Varietés, Tourneeveranstaltern, Kulturämter, Fernsehanstalten, etc.)

Jetzt Künstler-Katalog 2016 jetzt hier bestellen

Tickende Zeitbomben im Fotoarchiv

Können Sie wirklich alle Rechte belegen ?!

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Es ist schön, wenn Sie aus einem vollen Archiv schöpfen können, in dem Sie im Laufe der Jahre reichlich Bildmaterial gesammelt haben. So lassen sich in allen Medien die eigenen Veranstaltungen und das eigene Unternehmen farbig bewerben. Auch ältere Fotos von Künstlern und Live-Acts sind sehr hilfreich, sie werden mit wenig Aufwand im Internet gestreut, sind allerorts verfügbar.

Allerdings schlummert in manchem Archiv eine große Gefahr. Vielfach werden die archivierten Fotos nicht genau gekennzeichnet, ihre Quelle und die Umstände ihres Erwerbs geraten in Vergessenheit. Und so kann es passieren, dass sich nach einer Veröffentlichung, die womöglich Jahre nach der Archivierung erfolgt, plötzlich der Fotograf, ein Verlag oder auch eine abgebildete Person bei Ihnen meldet. Oft tut sie das nicht einmal selbst, sondern es tritt sogleich ein Rechtsanwalt auf den Plan, der Ihnen wegen unberechtigter Nutzung eines Fotos mit einer gerichtlichen Verfügung droht, wenn Sie nicht freiwillig eine unter Vertragsstrafe gestellte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

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